Werden Sie für ein oder mehrere Jahre Pate/Patin Ihres „eigenen“ Kirschbaumes. Zur Erntezeit ernten Sie Ihren Baum selbst ab und bekommen so viele Kirschen wie der Baum trägt.
Das ist besonders schön für Kinder aber durchaus auch ein originelles Geschenk für Erwachsene!
Mit einer Patenschaft • Leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität • Schenken Sie vielen einheimischen Tierarten den nötigen Lebensraum • Beteiligen Sie sich aktiv am Naturschutz • Ernten und geniessen Sie die Kirschen direkt von Ihrem Baum • Ermöglichen Sie uns eine unabhängige und sorgfältige Pflege des Kirschgartens
Leistungen für unsere Paten • Ihr Patenbaum wird fachgerecht gehegt und gepflegt • Den Baum können Sie am Kirschblütenfest auswählen • Der Baum wird mit Ihrem Namen gekennzeichnet • Sie erhalten Bescheid, wenn der Baum Früchte trägt und sie reif sind • Die Früchte des Baumes gehören Ihnen und können selbst geerntet werden • Der Patenbaum kann nach Voranmeldung besucht werden Kosten der Patenschaft • Beitrag für 1 Jahr: Fr. 50-70.- je nach Grösse des Baumes (Sie erhalten jährlich eine Rechnung)
Patenjahre sind Kalenderjahre. Eine Patenschaft gilt immer bis zum 31. Dezember. Regeln im Kirschgarten Erlaubt ist (fast) alles, was gefällt. Die Paten müssen auf den Kirschgarten und die Anwohner Rücksicht nehmen. Das Betreten von hohem Gras ist zu vermeiden, die anderen Paten und die Anwohner dürfen nicht beeinträchtigt werden. Für die Entsorgung von Abfall steht am Eingang des Kirschgarten einen Abfalleimer zur Verfügung. Bitte keinen Müll auf der Wiese oder den angrenzenden Grundstücken liegen lassen. Der Abfall kann unsere Tiere schädigen oder töten. Hunde haben im Kirschgarten aufgrund der Nutzung als Weidefläche unserer Schafe keinen Zutritt.
Die Wiese steht den Paten nicht zur freien Verfügung, denn sie ist im Privatbesitz.
Zu den Bäumen ist Sorge zu tragen. Das Pflücken muss sorgfältig ausgeführt werden. Es dürfen nur leichte Anstell- oder Bockleitern verwendet werden. Die Bäume dürfen nicht bestiegen werden.
Haftungsausschluss Für Ernteausfälle durch höhere Gewalt wie z.B. Hagel, Unwetter, Trockenheit, Frost wird unsererseits keine Haftung übernommen.
Des Weiteren wird für Unfälle im Kirschengarten keine Haftung übernommen – Betreten auf eigene Gefahr! (Insektenstiche, Zecken, sonstige Unfälle, o.ä.)